Petition „Ausschluss von „Scheinkandidaturen“ gestartet

Auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtages wurde letzte Woche eine Petition unter dem Titel „Ausschluss von „Scheinkandidaturen“ veröffentlicht. Das Anliegen dieser Petition ist es, dass sogenannte „Scheinkandidaturen“ von Bürgermeister:innen, Oberbürgermeister:innen und Landrät:innen bei Kommunalwahlen gesetzlich ausgeschlossen werden. Kommunale Wahlbeamt:innen dürfen bisher bei den Wahlen für die Kommunalparlamente ihrer jeweiligen Kommune (Stadträte oder Kreistag) kandidieren, auch wenn sie ein mögliches gewonnenes Mandtag gar nicht annehmen können, ohne gleichzeitig ihr Wahlamt niederlegen zu müssen.

Von diesen Stimmen profitieren dann andere Kandidat:innen auf der Liste, auf der die/der kommunale Wahlbeamt:in antritt, da sich die Sitzverteilung in den kommunalen Wahlbeamten immer auf die Gesamtzahl der Stimmen der Listenvorschläge stützt. Somit ist es möglich, dass beispielsweise ein Bürgermeister aufgrund seiner Prominenz in seiner Stadt mehrere Mandate für seine Liste gewinnt, ohne selbst eines dieser Mandate überhaupt besetzen zu können und somit das Ergebnis am Ende nicht mehr den tatsächlichen Wählerwillen widerspiegelt. Die Wähler:innen sollten sich sicher sein können, dass die Personen, die bei den Wahlen ihre Stimme bekommen, am Ende auch für das Mandtag zur Verfügung stehen.

Ich persönlich werte solche „Scheinkandidaturen“ als eine Form von Wahlbetrug, weswegen ich diese Petition sehr gern unterstütze. Gerade in anbetracht, dass in Thüringen im nächsten Jahr wieder Kommunalwahlen stattfinden werden, ist es Zeit, dieser Praxis endlich einen Riegel vorzuschieben.

Daher empfehle ich dringend, die Petition mitzuzeichnen. Das geht am besten direkt über die Petitionsplattform des Landtages unter folgendem Link: Petition: Ausschluss von „Scheinkandidaturen“. Sie kann noch bis zum 6. März 2023 unterzeichnet werden.

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